Fall Citygroove – A Waste of Time with Paste and Leim?
Was früher die Feuilletondebatte war, ist heute die Netzdebatte – ein von allen Beteiligten aufgebauschter Wust von Argumenten, Polemiken, Sticheleien, Angriffen und heißer Luft. Angeheizt vom Kreis der Redner und Gegenredner, Kommentatoren und Agitatoren; weitgehend unbemerkt von denen, die keinen Zugang zum jeweiligen Forum haben oder wollen, sei es der Kulturteil einer Zeitung oder irgendeine Net Community.
Zurzeit entlädt sich ein solches blogospärisches Gewitter in Teilen dessen, was als Street-Art-Szene bezeichnet wird, aber natürlich schon lange kein konspirativer Haufen weniger Eingeweihter, sondern eine breite und nur locker verbundene Zweck- und Interessengemeinschaft von Leuten, die sich mit der sogenannten „Urban Art“ beschäftigen.
Der Fall: die Berliner Firma Citygroove hat im Stadtraum gefundene Street Art (von Graffitis über Stencils und Sticker bis zu Installationen) fotografiert und vertreibt die Motive auf Postkarten, bei denen Hinweise auf die jeweiligen Künstler und Künstlerinnen fehlen. Eben diese fühlen sich von der Aktion übergangen, nicht nur durch die Verletzung ihres Urheberrechts, sondern auch durch die Nichtteilhabe am möglichen Profit des Unternehmers. Die Meinungsverschiedenheiten führten mittlerweile zu Sachbeschädigungen, Nötigungen, Drohungen und vor allem einem immer aufgebrachter werdenden, verbalen Schlagabtausch im Netz.
Der geneigte Winkeladvokat, der hier mitliest (und zu Kommentaren aufgefordert ist), erkennt sofort, dass es sich bei dem Fall um ein kompliziertes Gespinst aus Rechtsverletzungen handelt. Die Künstler berufen sich auf das Urheberrecht an ihrem Werk, dass auch für die von den Werken angefertigten Fotos gilt. Der Unternehmer beruft sich darauf, dass es sich um (häufig nicht identifizierbare) Kunst im öffentlichen Raum handelt, die er also fotografieren dürfe.
Rechtlich gesehen hat der Unternehmer (dessen Webseite und vermutlich auch sein Unternehmen sich nach dem medialen Wirbel seit kurzem im Umbau befindet) hier übrigens die schlechteren Karten, denn bei Street Art handelt es sich nicht um bleibend im öffentlichen Raum angebrachte Kunst, sondern um eine temporäre Veränderung. Ob der Künstler dabei identifizierbar ist, spielt keine Rolle, da das Werk nicht registriert (also z.B. signiert) sein muss.
Dass dieses Thema allerdings mit solcher Hitzigkeit diskutiert wird, hat jedoch andere Gründe: Street Art leidet inzwischen an einem massiven Identifikationsproblem, das immer stärker aufs Selbstwertgefühl drückt. Von der Idee her underground, illegal, subversiv, antikommerziell, pluralistisch sind sich die Street-Art-Künstler in die Selbstausbeutungs-Falle gegangen. Eine Revolution mehr frisst mal wieder ihre Kinder…
Die Nähe der künstlerischen Ausdruckssprache der Street Art zu Streetwear-Firmen und Sneaker-Marken haben diese seit Jahren erkannt und sich die Ästhetik der Street Art angeeignet, zu einem Marketing-Tool gemacht und kommerziell bis ins Mark ausgehöhlt. Und die Künstler? Haben sich in den letzten Jahren bedingungslos darauf eingelassen! Kaum ein „urbaner“ Event, der ein kaufkräftiges „urbanes Trendpublikum“ erreichen möchte, kaum eine Sportartikelfirma, die noch keinen „exklusiven, limitierten Sneaker“ von Street Artist XY im Programm hat, kaum eine Promoveranstaltung für ein Transparentflaschenbier oder eines „neuen“ Energiedrink, der ohne die guerillamarketingerprobte Vereinnahmung eines Graffitidekors oder eines „Kreativ-Workshops mit talentierten Künstlern“ auskommen will. Selbst die nachträgliche Wut der Künstler über die Erkenntnis eingekauft und eingeseift worden zu sein, wird von der Marketingmaschine wieder gewinnbringend aufgesaugt und nach außen wohltäterisch verpackt.
Der Ausverkauf der Street Art ist kaum noch aufzuhalten. Verständlich, dass auch älter werdende Künstler dem Dunkel der Nacht in die gleißend hellen Verkaufsräume der Galerien entkommen wollen und hart arbeitende Sprayerinnen ihre Hinterlassenschaften irgendwann auch monetär honoriert sehen wollen. Das verträgt sich allerdings nur schwer mit dem ursprünglichen Anspruch, nicht-kommerziell sein zu wollen.
Zurück ins Bundesgesetzblatt… In einer Gesellschaft, in der das Eigentumsrecht einen traditionell hohen Status genießt, wird da Rechtsverletzung gegen Rechtsverletzung ausgespielt. Street Artists, die sich ihrer Ansicht den öffentlichen Raum aneignen, in dem sie Hauswände oder Bushaltestellen, Brückenpfeiler oder S-Bahn-Fenster bemalen oder mit Bildern bekleben, beschmutzen der Ansicht von Haus- und Grundeigentümern, Nahverkehrsunternehmen oder Stadtverwaltungen nach Privatbesitz. Auch die Liebhaber von „Urban Art“ setzen sich vermehrt über Urheberrechte hinweg, lösen frischgeklebte Cut-Outs ab, kaum dass sie aufgehängt wurden, versuchen vermeintliche Banksys mit dem Putz aus der Wand zu fräsen, um sie in die „private“ Sammlung von Street-Art-„Fundstücken“ zu integrieren, schließlich handelt es sich spätestens seit der Mainstream-Nobilitierung durch Brangelina und Aguilera um gute Wertanlagen.
Ist der Diebstahl einer illegalen Sachbeschädigung strafwürdig? Ist die fotografische Verbreitung von privater Aneignung öffentlicher Räume rechtswidrig? Ist die Verletzung der Künstlerwürde durch Kumpanei mit dem Kapitalismus illegitim? Der Street Art bleiben wohl nur zwei Wege. Zurück in die Illegalität, um die eigenen Ansprüche zu radikalisieren. Oder sich dem Gesetz des Marktes unterwerfen, und sich als Kunsthandwerker der Industrie betätigen. Stärke kann Kunst immer nur dann entwickeln, wenn sie eine Sprache hat, die über reine Dekoration hinausgeht und die Kontrolle über ihre Artikulation bewahrt. Als Avantgarde hat Street Art ausgedient.
(alle Abbildungen entstammen der Dokumentation “Street Art in Berlin-Friedrichshain 2004″ von Susanne Röllig)









